Für den Betrieb von Funkanlagen auf Binnenschifffahrtsstraßen haben die Funkbetriebszeugnisse SRC und LRC keinerlei Bedeutung. Dies regelt die Regionalen Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk.
Auch im Binnenbereich gilt, dass der Schiffsführer (Skipper) die Lizenz besitzen. Insbesondere in den Niederlanden ist es notwendig das UBI zu besitzen, da man ansonsten mit einem Ordnungsgeld rechnen muss.
Vorgeschrieben ist das UBI in den Niederlanden z.B. auf dem Ijsselmeer und den friesischen Meeren. Interessanter Weise ist das Gebiet zwischen den Wattinseln und den Niederlanden auch dem Binnenfunk zugeordnet, d.h. hier ist das UBI maßgeblich, draußen auf der offenen See (vor den Inseln) dagegen wird das SRC benötigt.
Das Mindestalter für den UBI beträgt 15 Jahre.
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