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Bodenseeschifferpatent

Der Bodensee verlangt nach einer besonderen Erlaubnis zum Führen von Booten, sobald diese mehr als 6 PS Leistung, bzw. mehr als 12 m² Segelfläche haben, denn in diesem Augenblick handelt es sich nach der "Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee" um ein patentpflichtiges Fahrzeug.

Die offizielle Bezeichnung für dieses Patent lauter "Bodenseeschifferpatent" in Deutschland, "Schifferpatent" in der Schweiz und "Schifferpatent für den Bodensee" in Österreich.

Für das Bodenseeschifferpatent gibt es ingesamt 4 verschiedene Kategorien:

  • Kategorie A: für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb über 6 PS, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen
  • Kategorie B: für Fahrgastschiffe
  • Kategorie C: für Güterschiffe sowie schwimmende Geräte mit eigenem Antrieb
  • Kategorie D: für Segelfahrzeuge mit einer Segelfläche über 12 m².

Um das Patent zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein: 

  • Gesundheitliche Eignung (Seefähigkeit / Hörfähigkeit / Allgemeiner Zustand)
  • Mindestalter (unter Segeln - Kategorie D): 14 Jahre
  • Mindestalter (unter Motor - Kategorie A): 18 Jahre

Buchempfehlungen Schifferpatent Bodensee

Ferienpatent

Als Inhaber eines amtlichen Sportbootscheins kann man allerdings auch vorrübergehende Genehmigungen für den Bodensee herhalten.

Informationen über dieses "Ferienpatent" findet Ihr unter:

http://www.segel-berichte.de/Bodenseepatent-Ferie.475.0.html