Um eine Funkanlage in der Seeschifffahrt benutzen zu dürfen - außer natürlich im Seenotfall - benötigt man laut dem Gesetzgeber ein Funkbetriebszeugnis.
Für die Sportschifffahrt handelt es sich hierbei um das "Beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis" (Short Range Certificate, SRC).
Seit August 2005 ist jeder Schiffsführer mit deutscher Staatsangehörigkeit oder auf einem Schiff unter deutscher Flagge verpflichtet, ein Funkbetriebszeugnis entsprechend seiner Funkanlage an Bord zu besitzen.
Voraussetzung zur Erlangung des SRC: - Mindestalter: 15 Jahre
- Englischkenntnisse empfohlen
Da die meisten Charteryachten ein UKW-Funkgerät an Bord haben, muss in Zukunft nahezu jeder der ein Boot chartert das SRC besitzen. Der Nichtbesitz wird ab dem 01. Oktober 2007 als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.
Dass dies erst ab Oktober 2007 so streng gehandhabt wird, liegt zum größten Teil daran, dass die Vercharter zu Recht sagten, dass so gut wie niemand das SRC besitzt und damit die Existenz der Vercharter gefährdet ist, wenn man die Vorlage eines SRC verlangt. Aus diesem Grund wurde in der Zeit bis Oktober 2007 die Sache etwas entspannter gesehen. Mit dem Beginn von 2010 ist die Übergangsregelung endgültig ausgelaufen.
Ziel ist es, durch die erzwungene Ausbildung und die Vorschriften zum Betrieb der Funkanlagen, die Seeschifffahrt sicherer zu machen.
Auf der Weltfunkkonferenz der Internationalen Fernmeldeunion im Jahr 2007(22.10.-16.11.2007) wurde ein neues Betriebsverfahren für den Seefunk beschlossen. Akutell ist es noch nicht unbedingt prüfungsrelevant für den SRC. Trotzdem macht es Sinn, sich das neue (einfachere) Verfahren statt des jetzigen anzuschauen.
Die meisten Prüfungskommissionen zum SRC gehen auch darauf ein, wenn man sagt, man will nach WRC-07 geprüft werden.
Hier mehr Informationen zum "Seefunk-Betriebsverfahren nach WRC-07".
Wie würden die Funksprüche für mein (gechartertes) Boot aussehen? Generiert Euch doch einfach eine Beispieltafel genau für Euer Boot.
Diese könnt Ihr dann neben das Funkgerät legen und habt sie damit jederzeit griffbereit.
Hier geht's zum Funkspruch-Vorlagen-Generator.
Einige Segelschulen bieten den Erwerb des SRC nach den britischen Richtlinien an, d.h. man erwirbt das Sprechfunkzeugnis dann entsprechend den Regelungen des britischen Seglerverbandes.
Vorteil ist, dass die Prüfung wesentlich einfacher und somit auch billiger ist. Grundsätzlich sollte man auch davon ausgehen, dass das SRC weltweit gleich behandelt wird. Aber dem deutschen Gesetzgeber ist dies wohl angeblich ein Dorn im Auge. Ganz klar scheint die Situation aber nicht zu sein.
Hier ein findet Ihr weitere Informationen zum Britischen SRC und den widersprüchlichen Aussagen zu diesem Komplex:
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