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Segeln auf dem Bodensee

Wer auf dem Bodensee ein Boot fahren möchte, sei es unter Segeln oder unter Motor, benötigt ein sogenanntes Bodenseepatent.

Da es nun einmal sehr lästig und wahrscheinlich auch nicht durchsetzbar wäre, dass auch Touristen für einmal Segeln auf dem großen Binnensee extra ein weiteres Patent machen müssen, gibt es das sogenannt Ferienpatent.

Dabei handelt es sich simpel um die Anerkennung von vorhandenen Befähigungsnachweisen für einen beschränkten Zeitraum. Wer im Besitzt eines

- Sportbootführerscheins See (SBF See)
- Sportbootführerscheins Binnen (SBF Binnen)
- Sportküstenschifferscheins (SKS)

ist, kann ein solches Ferienpatent beantragen. Ob man die Zulassung fürs Segeln hat, leitet sich aus den entsprechenden Zulassungen der Führerscheine ab. So kann man mit einem SBF See alleine keine Segel-Zulassung für den Bodensee bekommen.

Die Gültigkeit des Ferienpatentes ist auf maximal einen Monat im Jahr beschränkt, was aber für den Urlaub reichen sollte.

 

Ferienpatent Bodensee

Ferienpatent für den Bodensee
Ferienpatent für den Bodensee

Um das Ferienpatent für den Bodensee zu erhalten, muss meinen entsprechenden Antrag beim Landratsamt in Lindau stellen.

Hierzu kann man sich eine PDF-Formular von der Seite des Landratsamtes herunter laden (http://www.landkreis-lindau.de/media/custom/1188_135_1.PDF). Dieses PDF ist auch über die Homepage wie folgt zu finden.

Homepage www.landkreis-lindau.de aufrufen.
--> Den Link "Bürgerservice" anklicken.
--> Den Link "Formularservice" anklicken
--> Den Link "Bodenseeschifffahrt" anklicken
--> Den "Antrag auf Ferienpatent" herunterladen

Dieser Antrag muss dann lediglich ausgefüllt werden und eine Kopie des vorhandenen Führerscheins (SBF Binnen/See oder SKS) beigefügt werden. Der BR-Schein wird nicht anerkannt.

Die Kosten für das Ferienpatent betragen 12,50 €. Zusammen mit dem Ferienpatent erhält man dann auch die entsprechende Zahlungsaufforderung.


Buchempfehlungen zum Bodenseepatent